Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sir Robert Baden Powell

Auf Grundlage der europäischen Richtlinie Paketreisen 2015/2302/EU für alle Segelschiffe
Artikel 1 : Definitionen
a. Anbieter: Der Eigentümer des Schiffes
b. Vertrag: Jeder Vertrag, der von dem Anbieter und dem Reisenden abgeschlossen wird, sowie
jede Änderung oder Ergänzung .
c. Reisende: Jede Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag, wie umschrieben in Artikel 1 a.
abschließt. Mitreisender: Jede Person, die vom Reisenden mit angemeldet wurden (z.Bsp
Vollcharter)
d. Kapitän: Schiffsführer / Kapitän, der die Befehlsgewalt über das Schiff führt.
e. Segelreise: Alles, was mit der Fahrt und dem Aufenthalt an Bord des Schiffes während der in dem
Vertrag genannten Dauer zu tun hat.
f. Gepäck: Das Gepäck, das der Reisende als einfach mitzunehmende, faltbare, tragbare und mit
der Hand transportierbare Sache an mit sich führt während des Segeltörns
g. Schiff: Das Schiff, mit dem die Fahrt, die im Vertrag genannt wird, stattfindet.
h. Preis: Der in dem Vertrag angegebene Preis für die Fahrt und die übrigen Dienste –
Garantieschein separat
Artikel 2. Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebotes des Anbieters, seitens des
Reisenden, entweder direkt oder durch Intervention eines Vermittlers. Der Vertrag wird sowohl
schriftlich als auch elektronisch festgehalten und für beide Vertragsparteien ausgefertigt.
2.12 Sollten Unterschiede zwischen dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auftreten, dann sind die Bestimmungen des Vertrages ausschlaggebend.
Artikel 3. Zahlungsbedingungen
3.1 Der Reisende muss dem Anbieter die ihm in Rechnung gestellten Beträge effektiv in EURO- wie
im Vertrag angegeben- innerhalb der in dem Vertrag genannten Frist zahlen. Der Reisende ist unter
keinen Umständen berechtigt, sich gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung auf ein
Zurückbehaltungsrecht zu berufen.
Das auf den Bankabschriften des Anbieters angegebene Datum der Gutschrift gilt als Tag der
Zahlung.
3.2 Im Preis sind grundsätzlich die Mahlzeiten mit Tischgetränken inbegriffen, welches in der Regel
das Frühstück, Mittagessen/Lunch und Abendessen/Drei-Gänge-Dinner mit Getränken beinhaltet und
1-2 Dinner an Land/Selbstzahler ausschließt.
Der Preis beinhaltet die Kosten Versicherung Schiff und grundsätzlich die Treibstoffkosten. Sollte dies
in Ausnahmefällen anders sein, wird dies schriftlich vorab dem Reisenden mitgeteilt.
Hafengelder, Agentengebühren, Steuern vor Ort wie z.Bsp. Touristensteuern und unerwartete lokale
Gebühren sind im Reisepreis nicht enthalten.
3.4 Sollte der Reisende nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist seine Verpflichtungen
gegenüber dem Anbieter erfüllt haben, dann gerät der Reisende automatisch in Verzug, ohne dass
eine Mahnung notwendig ist. Von dem Moment an, in dem der Reisende mit der Zahlung im Verzug
ist, schuldet er dem Abnehmer bis zum Datum der vollständigen Zahlung eine Verzugsrente von 2%
pro Monat über den geschuldeten Betrag oder einen Teil davon.
Dies beeinträchtigt nicht das Recht des Anbieters, einen vollständigen Schadensersatz auf
gerichtlicher Grundlage zu verlangen. Gleichzeitig ist der Anbieter berechtigt, seine Verpflichtungen
aufgrund des Vertrages umgehend aufzuschieben, bis alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. Der

Anbieter übernimmt keine Haftung für eventuellen Schaden, den der Reisende dadurch erleidet. In
diesem Aufschubrecht ist das Recht des Anbieters inbegriffen, den Reisenden den Zugang zum Schiff
zu verweigern.
Artikel 4. Annullieren seitens des Reisenden
4.1 Wenn der Reisende den Vertrag annulliert, sind folgende Prozentsätze zu zahlen:
Preis pro Segelreise und andere Dienste
Artikel 5. Stornierung
Der Kunde muss für den Fall, dass er den Vertrag stornieren möchte, den Unternehmer hierüber so
schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch informieren. Das Empfangsdatum seitens des
Unternehmers wird als das Stornierungsdatum betrachtet.
Der Kunde muss dem Unternehmer im Falle einer Stornierung eine festgelegte Entschädigung in
Höhe von ein Prozent des vereinbarten Preises zahlen. Und zwar:
Entschädigung Schiff:
15 % im Falle einer Stornierung bis 6 Monate vor Abfahrt.
20 % im Falle einer Stornierung bis 5 Monate vor Abfahrt.
30 % im Falle einer Stornierung bis 4 Monate vor Abfahrt.
40 % im Falle einer Stornierung bis 3 Monate vor Abfahrt.
50 % im Falle einer Stornierung bis 2 Monate vor Abfahrt.
75 % im Falle einer Stornierung bis 1 Monat vor Abfahrt.
90 % im Falle einer Stornierung bis 1 Tag vor Abfahrt.
100 % im Falle einer Stornierung am Tag der Abfahrt.
Artikel 6. Kündigung/Änderung seitens des Anbieters
Der Anbieter und/oder Kapitän sind jederzeit berechtigt festzustellen, dass das Wetter, Hoch- oder
Niedrigwasser, die Blockierung von Fahrrouten und ähnliche Umstände (einschließlich des Zustandes
des Schiffes) eine Fahrt nicht zulassen oder es notwendig machen, die Fahrt zu ändern oder
abzubrechen bzw. den Ort der Abfahrt oder Ankunft zu ändern.
In diesen Fällen wird sich der Anbieter bemühen, an einer Alternative oder einer Lösung mit zu wirken.
Der Reisende ist verpflichtet, dem Anbieter alle extra Kosten zu vergüten, die dieser dabei aufwenden
muss. Der Anbieter kann nach freiem Ermessen entscheiden, ob eine Alternative/Lösung durchführbar
ist und von dem Anbieter normalerweise ausgeführt werden kann.
Artikel 7 . Rechte und Pflichten des Anbieters
Der Anbieter steht dafür ein, dass das Schiff und die Besatzung die gesetzlichen Vorschriften erfüllen
und mindestens mit einer geeigneten Sicherheitsausrüstung ausgestattet sind.
Die Fahrroute wird, soweit nichts Anderslautendes schriftlich vereinbart wurde, vom Kapitän
festgelegt.
Der Kapitän ist jederzeit befugt, die Fahrroute aufgrund von (voraussichtlichen) nautischen und / oder
meteorologischen Gründen zu ändern. Hierunter wird unter anderem verstanden, den Abfahrts- und /
oder Ankunftsort zu ändern oder temporär nicht auszulaufen.
Artikel 8 . Rechte und Pflichten des Reisenden
Sollten der Reisende oder die Mitreisenden deren Gepäck dem Anbieter Schaden zufügen, sind der
Reisende oder die Mitreisenden als Gesamtschuldner dazu verpflichtet, dem Anbieter diesen Schaden
zu vergüten. Dies gilt sowohl für Schaden an dem Schiff als auch für Schaden an den sich darauf
befindlichen Sachen und/oder Personen sowie auch für Schaden, den der Reisende und/oder die
Mitreisenden oder ihr Gepäck den Sachen und/oder Personen zufügen, die sich nicht im oder auf dem
Schiff befinden, falls der Anbieter für diesen Schaden haftbar gemacht wird.
Der (Mit-)Reisende ist verpflichtet, die staatlichen Vorschriften und die des Anbieters und Kapitäns
festgesetzten Vorschriften oder erteilten Anweisungen, insbesondere , die im Interesse der Fahrt, der
Ordnung und Sicherheit erteilt werden, genau zu beachten. Bei Nichtbeachtung der hier

umschriebenen Vorschriften oder Anweisungen ist der Anbieter und Kapitän berechtigt, die Erfüllung
seiner Pflichten einzustellen und den Vertrag zu kündigen.
Der (Mit-)Reisende darf ausschließlich Gepäck an Bord bringen, aber keine Lebensmittel und
Getränke. Notwendige Medikamente können – nach vorheriger Absprache mit dem Kapitän-
mitgebracht werden und bei Bedarf gekühlt werden.
Das Gepäck des (Mit-)Reisende darf keine Behinderung verursachen. Der Reisende darf keine
gefährliche Gegenstände z.Bsp. Waffen mit sich führen, keine Drogen oder Schmuggelware an Bord
bringen. Zudem ist es nicht erlaubt, Haus /Tiere an Bord des Schiffes zu bringen.
Der (Mit-)Reisende muss bei Abfahrt und während der Reise im Besitz der benötigten
Reisedokumenten sein.
Artikel 9. Beschwerden
Beschwerden über Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht
werden. Die Reklamationen bezüglich der Durchführung des Vertrags müssen unverzüglich vor Ort an
Bord während der Segelreise gemeldet werden, damit nach einer Lösung gesucht werden kann und
der Anbieter und/oder Kapitän die Möglichkeit hat, Maßnahmen zu ergreifen, um berechtigte Mängel
zu beheben.
Ergibt sich hieraus kein zufriedenstellendes Ergebnis , muss die Reklamation spätestens 14 Tage
nach Ende der Segelreise dem Unternehmer schriftlich oder per E-Mail ordnungsgemäß beschrieben
und begründet, zur Kenntnis gebracht werden.
Werden eventuelle Beschwerden dem Anbieter nicht unverzüglich mit geteilt, sondern direkt Dritten,
sei es Personen oder Portalen, oder anderen Medien, behält sich der Anbieter und /oder Kapitän sich
vor, diese Pflichtverletzung zu ahnden.
Artikel 10. höhere Gewalt
Unter höhere Gewalt wird jeder nicht absehbare Umstand verstanden, infolgedessen die
Durchführung des Vertrags verzögert oder verhindert wird, sofern dieser Umstand vom Anbieter
und/oder Kapitän nicht vermieden werden kann und dieser nicht gemäß Gesetz oder Vertrag auf
dessen Rechnung gehen muss.
Darüber hinaus wird unter höherer Gewalt eine Havarie des Schiffs verstanden, aufgrund derer das
Schiff für den vereinbarten Zweck nicht mehr einsetzbar ist und die Havarie nicht Umständen
zugerechnet werden kann, die der Anbieter hätte vorhersehen oder verhindern müssen.
Für den Fall, dass der Kapitän der Ansicht ist, dass es angesichts der Wetterbedingungen in
Kombination mit der Art des Schiffs und der Gruppe an Passagieren nicht verantwortlich ist, die
Segelreise durchzuführen, muss dies ebenfalls als höhere Gewalt gelten.
Der Anbieter hat nach Auflösung des Vertrags aufgrund eines Falles einer höheren Gewalt das Recht
auf eine Vergütung der ihm entstandenen Kosten. Dies gilt, soweit diese erfolgt sind, bevor die Rede
von einem Fall einer höheren Gewalt war, der zur Auflösung des Vertrags geführt hat, sowie, soweit
dem Kunden damit geholfen ist.
Artikel 11. Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsstand
Für sämtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf diesen Vertrag findet das niederländische Recht
Anwendung. Dies gilt, soweit nicht aufgrund zwingender Regeln ein anderes nationales Recht
Anwendung findet.

VZR Garant – das kundenfreundliche Garantiesystem zum Schutz der Reisegelder
Die Sir Robert Baden Powell ist Mitglied im Garantiesystem VZR Garant zum Schutz der
Reisegelder. VZR Garant ist ein NL-Garantiesystem, mit dem die gesetzlichen Auflagen der
aktuellen Fassung der EU-Pauschalreiserichtlinie von 2018 erfüllt werden.
Durch die Teilnahme an VZR Garant kann sich der Reisende darauf verlassen, dass seine
Buchung in sicheren Händen ist. Alle Teilnehmenden bieten nämlich gemeinsam die
Sicherheit hinsichtlich der von den Reisenden im Voraus bezahlten Beträge, sodass bei der
Zahlung der Reisesumme kein Risiko eingegangen wird.
VZR Garant ist besonders für Segelschiffe, Reisedienstleistungen und andere Anbieter
konzipiert worden, bei denen es sich nicht um herkömmliche Reiseveranstalter handelt, die
jedoch Pauschalreisen anbieten.
www.vzr-garant.nl/de/teilnehmer Sir Robert Baden Powell

Darüber hinaus hat VZR Garant nun aufgrund der Ausnahmesituation durch die Corona-Krise die
Gutschein-Lösung für Schiffe wie die Sir Robert Baden Powell auf den Weg gebracht:
www.vzr-garant.nl/de/aktuelles/gutschein-im-falle-einer-stornierung-aufgrund-des-coronavirus

Damit kann sich VZR Garant für die Gutscheine verbürgen, die von dem Anbieter ausgegeben werden
und sichert die Reisesumme.